EBM 2021 Orthovolt

 


Anbei finden Sie eine Gegenüberstellung der wichtigsten Abrechnungsziffern, die für die Orthovolttherapie honoriert werden können.

25310 Weichstrahl- oder Orthovolttherapie
25340 Bestrahlungsplanung für die perkutane Bestrahlungsplanung
25341 Rechnergestützte Bestrahlungsplanung


Mit der Wirkung des neuen EBM zum 01.01.2021 wurde das Honorar für die
Bestrahlungsplanung I gesenkt.
Für die Bestrahlungsplanung II wurde der obligatorische Leistungsinhalt angepasst.
Demnach muss eine physikalische Bestrahlungsplanung gegeben sein (ohne dass diese
Begrifflichkeit näher definiert ist) und zeitlich müssen 35 min je Behandlungseinstellung
kalkuliert werden. Letzteres wirkt sich als eine Art Deckelung der Abrechnungsmöglichkeit
je Kassenarztsitz aus. Die physikalische Bestrahlungsplanung kann nur unter ständiger
Mitwirkung eines Medizinphysikexperten (MPE) erfolgen, was für die Anwender einen
erheblichen organisatorischen Mehraufwand mit sich bringt. Im Resultat wird diese
Bestrahlungsplanung aber höher honoriert.
Die Möglichkeit zur Abrechnung nach Bestrahlungsplanung III fällt dagegen komplett
weg, da eine CT-gestützte Planung obligatorisch ist. 

alle WOmed Anlagen mit RadControl II erfüllen die Anforderungen der Ziffer 25341

Bestehende WOmed Anlagen mit RadControl II können aufgerüstet werden mit dem :

RC2 Planfreigabemodul

Das Modul ermöglicht es einer autorisierten Person (z. B. MPE)
angelegte Bestrahlungspläne zur Bestrahlung freizugeben.

Optionen

- Freigabe über Fernzugriff